Honorar
Meine Praxis ist eine Privatpraxis. Die Bezahlung des Honorars erfolgt vor der Beratungs-/ Therapiesitzung . Überweisung möglich, Kartenzahlung nicht.
Therapieeinheit oder Beratung
70 min 60,00 EUR , je weitere 30 Minuten 20 Euro
Coaching
70 min 100,00 EUR
Intensivcoaching
4 x 2 h 620,00 EUR, buchbar auch an Wochenenden
Reikisitzung
60 min 55,00 EUR incl. 20Minuten Nachklangpause
Einweihung Reiki I incl. Material
245,00 Euro
Einweihung Reiki II incl. Material
360,00 Euro
Meister- und Lehrergrad auf Anfrage
Supervision, Training , Seminare, Referate, Paketpreise nach Absprache
Ausfallhonorar
Mit der Vereinbarung eines Termins in meiner Praxis gehen Sie eine vertragliche Beziehung ein.
Nehmen Sie den vereinbarten Termin ohne rechtzeitige Abmeldung, die betrifft in der Regel 24 Stunden, nicht wahr, wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars fällig.
Die Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn Sie spätestens einen Werktag vor dem vereinbarten Termin absagen.
In einem unverbindlichen Erstgespräch besprechen wir Ihr Anliegen und definieren ein mögliches gemeinsames Ziel. Dann erst entscheiden Sie, ob Sie an weiteren Sitzungen interessiert sind. Wichtiges Kriterium dabei ist, dass eine vertrauensvolle Arbeitsbasis entstanden ist.
Die Häufigkeit der Sitzungen wird individuell vereinbart.
Soziales Honorar
Bei Menschen mit sehr geringem Einkommen, z.B. Geringverdiener, Rentner, Studenten, Lebenskünstler, können individuell Sonderkonditionen vereinbart werden.
Ich benötige in diesen Fällen einen Nachweis wie z.B. einen Sozialpass, Studiennachweis, Rentenbescheid oder ähnliches.
Für Kunden der Arbeitsagentur oder des Jobcenters besteht die Möglichkeit eine Finanzierung über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) zu erhalten. Sprechen Sie mich an.
Krankenkasse, Vorteile, Diskretion
Hinweis auf Kostenerstattung durch Ihre Krankenkasse
Die Kosten für eine Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz beim Heilpraktiker begrenzt auf das Gebiet Psychotherapie, werden von den gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich nicht übernommen.
Sofern Sie bei einer privaten Krankenkasse versichert sind oder eine private Zusatzversicherung haben, die auch psychotherapeutische Leistungen eines Heilpraktikers (Psychotherapie) übernehmen, können die Kosten für eine Therapie teilweise erstattet werden.
Bitte sehen Sie dazu in Ihrem persönlichen Vertrag nach, ob Ihre Versicherung Heilpraktikerkosten für Psychotherapie übernimmt und klären Sie eine eventuelle Kostenübernahme im Vorfeld mit Ihrer Krankenversicherung.
Vorteile eines Selbstzahlers
Keine langen Wartezeiten auf einen Termin. Sie bekommen zeitnah Hilfe und Begleitung, haben weder lange Wartezeiten noch Bürokratie mit Ihrer Krankenkasse. Es entfällt somit die Diagnose einer psychischen Störung und die Übermittlung an Ihre Krankenkasse. Dies ist ein erheblicher Vorteil für Sie. Denn solche langfristig in Dateien gespeicherten Informationen können von erheblichem Nachteil werden, z.B. wenn Sie sich für den Staatsdienst bewerben wollen oder wenn Sie beabsichtigen, eine private Versicherung oder Zusatzversicherung im Bereich der Krankheits-, Lebens- oder Berufsunfähigkeitsrisiken abzuschließen. Regelmäßig werden dazu Fragen zu früheren oder laufenden psychotherapeutischen Konsultationen hergestellt.
Um dies zu vermeiden, bevorzugen Patienten nicht selten den Weg des Privatzahlers.
Diskretion
Informationen gelangen nicht an Krankenkassen, Versicherungsträger oder Arbeitgeber, da die Abrechnung direkt mit mir erfolgt und ich der Schweigepflicht unterliege.
Es bedarf keiner Anträge und Genehmigungen bei Ihrer Krankenkasse. Sollte eine Zahlung durch eine Zusatzversicherung in Anspruch genommen werden, so ist der Antrag auf Kostenerstattung immer vor Beginn der Psychotherapie von Ihnen selbst zu stellen.
Von der Schweigepflicht ausgenommen sind generell die Vereitlung oder Verfolgung von mutmaßlichen Straftaten und der Schutz höherer Rechtsgüter.
Die Schweigepflicht in einer Praxis von Heilpraktikern schließt nicht das Zeugnisverweigerungsrecht ein, das bei einer Psychotherapie bei psychologischen Psychotherapeuten oder ärztlicher Behandlung in Kraft treten würde.
Abrechnung mit den privaten Krankenversicherungen bzw. Zusatzversicherungen
Abhängig von Ihrem vertraglichen Tarif mit Ihrer Krankenkasse kann meine Leistung anteilig durch Ihre Krankenkasse (private Krankenversicherung bzw. Zusatzversicherung) übernommen werden. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrem Ansprechpartner. Meine Leistungen rechne ich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) ab.
Sie erhalten eine Rechnung, die Sie dann bei Ihrer Krankenversicherung einreichen.
Private Krankenversicherungen haben eine unterschiedliche Handhabung bei der Erstattung der Kosten von Psychotherapie. Die Privatkassen können Psychotherapie auf 20 Stunden jährlich begrenzen und dürfen sich auch vorbehalten, die Kostenübernahme davon abhängig zu machen, ob sie für psychotherapeutische Behandlungen vorher eine schriftliche Zusage erteilt haben. Grundsätzliche Voraussetzung zur Erfüllung einer Leistungspflicht für psychotherapeutische Behandlungen nach dem Heilpraktikergesetz ist zunächst, dass der jeweilige Tarif eines Versicherten, gleich welcher Versicherung, Leistungen für die Behandlung durch Heilpraktiker vorsieht. Im Anschluss daran gilt es abzuklären, inwieweit „Psychotherapie“ in dem vorhandenen Vertrag oder einer entsprechenden Zusatzversicherung inbegriffen ist oder explizit ausgeschlossen wird. Auch die Erstattungshöhe richtet sich immer nach dem jeweils individuell abgeschlossenen Vertrag oder Tarif.
Psychotherapie steuerlich geltend machen
Mein Honorar für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz können Sie im Rahmen Ihrer Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen (Aufwendung für die Gesundheit und die Gesunderhaltung) geltend machen, wenn Sie Steuerzahler sind. Über die entsprechenden Freibeträge erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Steuerberater.
Kostenerstattungsverfahren mit den gesetzlichen Krankenkassen
Der Heilpraktiker (Psychotherapie) kann nicht selbst mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Unter der Voraussetzung jedoch, dass die approbierten Therapeuten unzumutbar lange Wartezeiten haben (d.h. von mehr als drei Monaten), ist auf Antrag des Klienten eine außervertragliche Erstattung eines Heilpraktikers (Psychotherapie) durch die gesetzlichen Kassen evtl. möglich.
Die genaue Wartezeit sollte bei den GKV erfragt werden. Die Therapie darf aber erst dann aufgenommen werden, wenn die Kasse dem Antrag stattgegeben hat. Dem Antrag auf Kostenerstattung sollte der Klient einen Nachweis über seine Anfragen und Wartezeiten bzw. Ablehnungen bei den einzelnen approbierten Therapeuten beifügen. Grundlegend sind hier die Regelungen gemäß § 13 Abs. 3 des Sozialgesetzbuches (SGB V).
Coaching und Supervision steuerlich geltend machen
Mein Honorar für Coaching und Supervision können Sie bei Ihrer Steuererklärung geltend machen, wenn das Coaching oder die Supervision dazu dient, Ihre Kenntnisse in einem ausgeübten Beruf zu erhalten oder sich den veränderten beruflichen Anforderungen anpassen zu wollen. Die Kosten können Sie möglicherweise als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen.
Hinweise
Die Pflicht zur Bezahlung der Behandlungshonorare für geleistete Psychotherapie besteht unabhängig von einer Zu- oder Absage Ihrer Krankenkasse.
Hinweise, Notfall
Aus rechtlichen Gründen weise ich darauf hin, dass ich als Heilpraktikerin (Psychotherapie) keine Heilversprechen abgeben kann und darf.
Auch die Linderung oder Besserung eines Gesundheitszustandes wird von mir nicht versprochen oder zugesagt.
Bei den von mir angebotenen Therapiemethoden handelt es sich um Verfahren, die sich schon in vielen Fällen bewährt haben und zum Teil wissenschaftlich erwiesen sind bzw. intensiv erforscht werden.
Da jedoch jeder Mensch auf diese Therapieverfahren unterschiedlich reagiert, kann verständlicherweise niemals ein Heilversprechen gegeben werden.
Eine Psychotherapiepraxis nach dem Heilpraktikergesetz arbeitet allein mit psychotherapeutischen Verfahren ohne den Einsatz von Medikamenten.
Je nach Problemstellung kann eine zusätzliche medizinische Behandlung sinnvoll oder nötig sein.
Psychische Erkrankungen können auch körperliche Ursachen haben.
Diese müssen durch eine medizinische Untersuchung diagnostiziert bzw.ausgeschlossen und ggfs.ärztlich mitbehandelt werden.
Eine Coachingsitzung setzt psychische Gesundheit voraus und ersetz keine Therapie.
Akuter Notfall
Sollte ich für Sie nicht erreichbar sein, wählen Sie in einem akuten Notfall bitte eine der folgenden Nummern:
Feuerwehr und Rettungsdienst: 112
Sozialpsychiatrischer Dienst der Stadt Chemnitz:
Tel.: 0371 488-5376, -5378, -5379, -5868, -5373, -5370
Telefonseelsorge: 0800-1110111 und 0800-1110222
Nummer für Kinder und Jugendliche: 0800-1110333
Regionale psychiatrische Kliniken:
Klinikum Chemnitz Krankenhaus Dresdner Straße
Dresdner Str. 178
0371 33310500
Klinik Carolabad Verhaltensmedizinisches Zentrum
Riedstraße 32
0371 81420
Klinikum Chemnitz gGmbH – Standort Dresdner Straße
Dresdner Str. 178
0371 3330
Klinikum Chemnitz gGmbH – Klinik f. Psychiatrie, Verhaltensm. & Psychosomatik
Dresdner Str. 178
0371 33310500